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   BGH, 11.07.1967 - 1 StR 290/67   

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https://dejure.org/1967,3052
BGH, 11.07.1967 - 1 StR 290/67 (https://dejure.org/1967,3052)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1967 - 1 StR 290/67 (https://dejure.org/1967,3052)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67 (https://dejure.org/1967,3052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen fehlerhafter Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Darüber hinaus hat das Schwurgericht, den Forderungen entsprechend, die der Bundesgerichtshof in den von der Revision angeführten Entscheidungen LM § 267 Abs. 3 Nr. 22 = MDR 1954, 495 und BGH 1 StR 290/67 vom 11.7.1967 bei Dallinger MDR 1967, 898 Nr. 5 aufgestellt hat, die Besonderheiten des Falles deutlich gemacht, die es trotz der doppelten Milderungsmöglichkeit zur Verhängung der Höchststrafe veranlaßten.
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67 - bei Dallinger MDR 1967, 898).
  • BGH, 08.03.1977 - 1 StR 62/77

    Begehen von neunundzwanzig Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum

    Es mag jedoch offen bleiben, ob - wie in der Rechtsprechung vielfach gefordert (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54, bei Dallinger MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67, bei Dallinger MDR 1967, 898; Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76) - hier die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles hätte verständlich gemacht werden müssen.
  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 109/76

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Unrechtsgehalt der Tat

    Bei einer solchen Sachlage müssen die Urteilsgründe die Abweichungen von dem üblichen Strafmaß an den Besonderheiten des Falles verständlich machen (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - in MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67 - bei Dallinger MDR 1967, 898).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 317/77

    Anforderungen an die Begründung der Versagung einer Strafmilderung

    Bei den ungewöhnlich hohen Strafen, die das Landgericht gegen den noch nicht vorbestraften und sozial eingeordneten Angeklagten (UA S. 17) zugleich in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe verhängt hat, hätte das Strafmaß insgesamt auch unter Hervorhebung der Besonderheiten von Tat und Täterpersönlichkeit näher verständlich gemacht werden müssen (BGH 1 StR 290/67 bei Dallinger MDR 1967, 898; BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76).
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